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Demonstration nach der Urteilsverkündigung









Heinrich Fink auf der Abschlusskundgebung



Berliner Bus wird aus Halle „begleitet“
Weitere Ermittlungen in Magdeburg erwartet
Markus Bernhardt junge Welt 24. November 2005


Kritik von Antifaschisten an Verurteilung nach Paragraph 129a. Künftig häufiger Anklagen wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung befürchtet

Die Verurteilung des Magdeburger Antifaschisten Daniel W. nach Paragraph 129a (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) könnte Einschätzungen der Soligruppe Magdeburg zufolge zu weiteren Ermittlungen in der linken Szene führen. Mit der Verurteilung sei ein Präzedenzfall geschaffen worden, der es ermögliche, auch andere linke Strukturen erfolgreich zu kriminalisieren, so die Befürchtung.

Der 24-jährige Antifaschist ist am Dienstag wegen angeblicher Beteiligung an Brandanschlägen – unter anderem auf Einrichtungen der Bundespolizei – zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Damit folgte das Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheitsgründen in Halle tagte, der Forderung der Bundesanwaltschaft (BAW). Die Richter verurteilten W. außerdem wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129a. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich aus dem Autonomen Zusammenschluss Magdeburg heraus eine „terroristische Vereinigung“ entwickelt hat. Darin sollen sich neben W. auch der frühere Mitangeklagte Marco H. und mindestens eine unbekannte Person engagiert haben. Beweise für diese Behauptung blieben die Richter schuldig. Selbst die BAW musste im Rahmen ihres Abschlussplädoyers darauf hinweisen, dass W. eine Tatbeteiligung an den Brandanschlägen nicht in allen Fällen nachgewiesen werden könne.

Nach dieser Logik können offenbar alle vermeintlichen Mitglieder einer Gruppe wegen Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129a verurteilt werden, ohne daß ihnen eine bestimmte Tat konkret nachgewiesen wird. Damit sind Ermittlungen in Magdeburg gegen weitere frühere Mitglieder des Autonomen Zusammenschlusses nicht ausgeschlossen. Eine beim Bundeskriminalamt angesiedelte Ermittlungsgruppe für den Fall existiert noch immer, obwohl die Beweisaufnahme in dem Verfahren bereits seit Wochen abgeschlossen ist.

Kritik an der Verurteilung von W. kam unterdessen vom Bundesvorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Heinrich Fink, der den Prozess beobachtet hatte. „Dieses Verfahren war eine einzige Farce“, erklärte er auf einer Protestkundgebung, die im Anschluss an die Verurteilung in Halle stattfand. Die Verteidiger von W. kündigten an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.
 24. November 2005