|  |  |  |  | Bundesweiter 
Spendenaufruf für dieSpendenaufrufVerfahren wegen Bielefeld
  12. Februar 
2000 
 
 Won’t you please give some money für Bielefeld?
 
 Für den Himmelfahrtstag, den 13. Mai des Jahres 1999, existierte ein öffentlich 
bekannt gemachter Plan des bundesweiten autonomen Anti-Kriegs-Plenums. Er sah 
vor, den als NATO-Kriegsshow geplanten Sonderparteitag von Jäger 90 / Die 
Grünen in der Bielefelder Seidenstickerhalle zu zerstören. An dessen 
Stelle sollte eine Anti-Kriegs-Vollversammlung treten. Um diesen Plan umsetzen, 
war als erster Schritt die Besetzung der Halle vorgesehen, als Vorbedingung dafür, 
die erste große Anti-Kriegs-Vollversammlung in der BRD durchzuführen. 
Auch wenn diese politische Aktion nicht als ein Appell an Grüne Parteitagsdelegierte 
geplant war, so sollten doch durch unsere Teilnahme die dort anwesenden KriegsgegnerInnen 
aufgefordert werden, ihre Stimme nicht mehr, und schon gar nicht mehr an ihre 
Überflüssig gewordene Partei abzugeben: Gegen Kriege erhebt man seine 
Stimme und gibt sie nicht ab. In so einer Situation hält man sich nicht mehr 
an die Form oder gar an eine Redeliste; dazu muss man direkt ein donnerndes 'Nein' 
sagen!
 
 Auch wenn es ein paar hundert KriegsgegnerInnen durch vielfältige Störmaßnahmen 
gelang, den Beginn des Kriegsparteitages um etwa eine Stunde zu verzögern, 
so zerschellte die gute Absicht an der Realität eines ca. 1 700 Köpfe 
zählenden Polizeiaufgebotes., das leider darauf verzichtete, untätig 
herumzustehen. Im Gegenteil: Der Lautsprecherwagen wurde gestürmt und die 
darin sitzenden Genossen festgenommen. In einem danach hergestellten Kessel fischten 
die Bullen noch etwa 30 GenossInnen ab. Allseitige Freude kam da nur noch auf, 
als bekannt wurde, dass in politischer Verlängerung der niedergeschlagenen 
Widerstände vor der Seidenstickerhalle der grüne Bandenchef Fischer 
einen Farbbeutel direkt auf eines seiner Ohren gefeuert bekam. Die gute Laune 
bei allen KriegsgegnerInnen war sprichwörtlich. Nun geht es aber darum in 
Anlehnung an ein Plakat des Ermittlungsausschusses Berlin, die „Suppe“ 
der staatlichen Repression „gemeinsam auszulöffeln“. Nach Angaben 
der Fachzeitschrift „Die Polizei“ Heft 7-8/99 soll es etwa 50 Ingewahrsamnahmen 
und 13 Festnahmen gegeben haben, davon elf wegen vermeintlichem Widerstand, zwei 
wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, eine wegen Körperverletzung, 
dazu eine so genannte schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung 
wegen des Farbbeutelwurfes.
 
 Ein Überblick auf dem letzten Treffen des bundesweiten autonomen Anti-Kriegs-Plenums 
ergab folgenden Stand der Kriminalisierung: Insgesamt wissen wir von 16 Ermittlungsverfahren. 
In Kiel gab es drei Vorladungen wegen Nötigung. Die Betroffenen haben inzwischen 
einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruch mit 15 Tagessätzen zu 25 DM bekommen. 
Alle haben dagegen Einspruch eingelegt. In Hamburg gab es eine Vorladung wegen 
Landfriedensbruch. Die Betroffene hat inzwischen einen Strafbefehl wegen Widerstand 
bekommen. Sie hat ebenfalls Einspruch eingelegt. Gegen Menschen aus Hannover wurden 
sieben Strafverfahren eingeleitet. Gegen zwei Personen gibt es Verfahren wegen 
Vermummung, zwei Verfahren wegen Landfriedensbruch und zwei Verfahren wegen Widerstand 
sind eingestellt – eins davon ohne Bedingungen und das andere gegen Bußgeld. 
Außerdem gibt es noch einen Strafbefehl wegen Widerstand (60 Tagessätze 
zu 25 DM), es wurde Widerspruch eingelegt.
 
 In Bielefeld wurde ein Ermittlungsverfahren gegen „den Nackten“ wegen 
angeblicher Ablenkung von dem erfolgreichen Beutelwurf eingeleitet, in Essen ein 
Verfahren wegen Landfriedensbruch und besonders schwerem Widerstand, und in Gelsenkirchen 
ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. – Ein Genosse 
aus Wuppertal ist bereits vor dem Jugendschöffengericht u.a. wegen Widerstand, 
aber auch unter Einbeziehung noch anderer Strafverfahren aus Antifa-Mobilisierungen, 
zu einer Geldstrafe in Höhe von 3 600 DM und der Ableistung von 100 Arbeitsstunden 
verurteilt worden. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten. Mittlerweile ist die 
Staatsanwaltschaft gegen das Urteil in Berufung gegangen, d.h. es geht vor dem 
Landgericht weiter.
 
 Auch wenn es den vielleicht trügerischen Anschein hat, dass sich, mit Ausnahme 
der prominentesten Bielefelder Anti-Kriegs-Aktion, dem Farbbeutelwurf auf Fischers 
Ohr, derzeit keine Knaststrafen abzeichnen, so drohen doch für die Betroffenen 
mindestens empfindliche Geldstrafen. Aus diesem Grunde bitten wir auch um Spenden 
auf das unten angegebene Konto. Ansonsten möchten wir noch Menschen, die 
von Verfahren in Sachen Bielefelder Kriegsparteitag betroffen sind, bitten, sich 
beim EA Bielefeld zu melden: Tel: 0521-171253 / Post: Ermittlungsausschuss c/o 
Infoladen, Heeper Str. 132, 33607 Bielefeld Das bundesweite autonome Anti-Kriegsplenum, 
Hannover vom 12. Februar 2000
 |  |  |