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Presseerklärung vom 30. September 1999
Pressemitteilung 30. September 1999


Zu den Pressemeldungen vom 25./26. September 1999, die eine rechtskräftige Verurteilung meiner Person suggerieren, gebe ich heute, am 30. September 1999, folgende Presseerklärung ab: Das Amtsgericht Bielefeld hat gegen mich einen Strafbefehl wegen des Farbbeutelwurfs auf Außenminister Fischer erlassen.

Die Angehörigen der Menschen in Serbien und im Kosovo, die im Krieg von Natobomben ermordet wurden, werden hier kein Gericht finden, das die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht. Dies gilt ebenso für die Verstümmelten und Traumatisierten.
Außenminister Fischer hat dagegen schon ein Gericht gefunden, das seine Ohrbeeinträchtigung am Kriegsparteitag der „Grünen“ mit sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung ahndet – in Form eines Strafbefehls ohne öffentliche Verhandlung.

Im Gegensatz zu Außenminister Fischer möchte ich Öffentlichkeit über den Widerstand gegen den Krieg und die Kriegsfolgen schaffen. Ich habe fristgerecht Widerspruch gegen den Strafbefehl erhoben, so dass es zu einem öffentlichen Prozess kommen wird.

Nach dem Krieg ist vor dem Krieg. Einstellung aller Verfahren gegen KriegsgegnerInnen.
 30. September 1999