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Presseerklärung zum Demoverbot
Achse des Friedens Berlin 12. Dezember 2002

Innensenator verbietet Demonstration gegen den Irak-Krieg.
Die Achse des Friedens Berlin geht gegen das Verbot vor und erklärt: Die Demonstration wird stattfinden!



Die Versammlungsbehörde hat mit Bescheid vom 12. Dezember 2002 die von der Achse des Friedens Berlin für den 14. Dezember 2002 angemeldete Demonstration, die um 15 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Wittenbergplatz beginnen und dort um 17 Uhr enden sollte, verboten. Wir haben am 12. Dezember 2002 dagegen Rechtsmittel bei dem Verwaltungsgericht Berlin eingelegt.


Der Staatsschutz liefert für das Verbot folgende Begründung:
  • Behinderung des Verkehrs
  • Für die selbe Zeit sei bereits vorher eine andere Demonstration angemeldet worden
  • Gefahr von Umsatzeinbußen. Dazu heißt es: „Dies findet seine Ursache im wesentlichen darin, dass der Samstag vorrangig von Familien und Touristen genutzt wird, also jenen Gruppen, die aufgrund der eintretenden Behinderungen von Kaufabsichten zurücktreten. Signifikant ist in diesem Zusammenhang, dass an solchen Tagen auffällig hohe Einbußen im hochpreisigen Segment festgestellt werden.“

Wie wir von der Versammlungsbehörde erfuhren, hat der Geschäftsführer des Einzelhandels-verbandes Pusch-Petersen für den 14. Dezember 2002 eine Kundgebung und Demonstration für die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten auf dem Wittenbergplatz, Tauentzienstr. und Kurfürstendamm für die Zeit von 12 bis 18 Uhr angemeldet. Dass tatsächlich eine solche Aktion
stattfinden wird, ist aus folgenden Gründen äußerst fraglich:
  • Die Bundesregierung hat gerade beschlossen, die Ladenöffnungszeiten zu verlängern, sodass der Grund für die Demonstration entfallen ist
  • Die Teilnehmer der Demonstration des Einzelhandels könnten sechs Stunden lang keinen Umsatz machen, an einem der umsatzstärksten Tage des Jahres.

Daher gehen wir davon aus, dass in Absprache mit der Versammlungsbehörde beabsichtigt war, durch die Anmeldung der Demonstration des Einzelhandelsverbandes, eine andere Demonstration in der Innenstadt zu verhindern.

Die Begründung des Innensenats ist so angelegt, dass damit ein Demonstrationsverbot für die gesamte Innenstadt begründbar wäre. Im Bescheid wird der Verstoß dieses Verbotes gegen die herrschende Rechtsauffassung zugegeben. Kommerz soll in Zukunft Vorrang vor den Grundrechten bekommen.


Wir fordern alle Bürger und Bürgerinnen zum Protest auf:
  • gegen die Abschaffung des Demonstrationsrechtes in der Innenstadt
  • gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf freie Meinungsäußerung
  • gegen die Duldung der Bundesregierung von völkerrechtswidrigen Handlungen der USA von deutschen Boden aus
  • für die sofortige Sperrung des deutschen Luftraumes für Kriegshandlungen und den sofortigen Rückzug der Bundeswehr aus dem Krisengebiet!


Hans-Peter Richter
Pressesprecher
43 67 16 21 oder Irmgard Wurdack: 0177 692 00 06
 12. Dezember 2002