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Maßnahmen zur Umsetzung des
Reformkonzeptes der Hartz-Kommission
Gegeninformationsbüro 30. August 2002


Bundeskabinett hat 15 Eckpunkte für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt unter dem Motto: „Neue Beschäftigung – schnelle Vermittlung – erstklassiger Service“ beschlossen.

Wie der Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 22. August 2002 zu entnehmen ist, begrüßt und unterstützt die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter Leitung von Dr. Peter Hartz. Sie führe zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit zu einem modernen Dienstleister.


Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 21. August 2002 beginnt die Umsetzung der Vorschläge

Die Hauptpunkte der Umsetzung sind danach:
Die Schaffung neuer Arbeitsplätze
Das Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen
und kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit.


Die 15 Eckpunkte sind im Einzelnen der Pressemitteilung wie folgt zu entnehmen

Schaffung neuer Arbeitsplätze:
  1. Wir richten PersonalServiceAgenturen in jedem Arbeitsamtsbezirk ein.
  2. Wir fördern Beschäftigung in privaten Haushalten.
  3. Wir führen die Ich-AG bzw. Familien-AG als neue Form der Erwerbstätigkeit ein.
  4. Wir nutzen und entwickeln regionale Potenziale in Ostdeutschland.
  5. Wir führen den Job-Floater als innovatives Instrument ein.
  6. Wir führen Beschäftigungsbilanzen ein und prämieren Beschäftigungssteigerungen (Zusammenbringen von Arbeitslosen und offenen Stellen).
  7. Wir führen JobCenter flächendeckend ein.
  8. Wir vereinfachen das Leistungsrecht, setzen Beratungsteams ein und führen die Meldepflicht bei Kündigung ein.
  9. Wir bauen das Angebot der Kinderbetreuung aus.
  10. Wir kehren die Beweislast für Arbeitslose um und schaffen flexible Sanktionsmöglichkeiten.
  11. Wir fördern die Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen.
  12. Wir bauen ein Bridgesystem in Beschäftigung für ältere Menschen auf (kundenfreundliche und effiziente Strukturen bei der Bundesanstalt für Arbeit).
  13. Wir vereinfachen die Instrumente der Arbeitsförderung und stärken den Wettbewerb.
  14. Wir führen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammen.
  15. Wir gestalten die Aufgabenerledigung und das Controlling bei der Bundesanstalt für Arbeit effektiver.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dabei in mehreren Schritten in schneller Abfolge:

1. Laut der Pressemitteilung sollen sofort gesetzgeberische Schritte eingeleitet werden.

2. Zur Koordinierung und Beschleunigung der erforderlichen Arbeiten wird das Bundesarbeitsministerium einen Staatssekretärsausschuss einrichten, an dem das Bundesfinanzministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt werden.

Das Arbeitsprogramm umfasst Änderungen von Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern, des Steuerrechts, anderer Gesetze, die Ausarbeitung eines Programms durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit.

3. Ferner solle die Bundesanstalt für Arbeit sofort mit folgenden Maßnahmen beginnen:

Besserer Service für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende u.a. indem Vermittler von Verwaltungs- und Nebenaufgaben entlastet werden.

Beginn der Vorarbeiten zur Errichtung von Job-Centern u.a. durch Verwaltungsvereinbarungen zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern.

Ausbau von Internet und elektronischen Medien zur Unterstützung der Vermittlung, insbesondere soll die unmittelbare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und arbeitsuchenden Arbeitnehmern auf elektronischem Weg ermöglicht werden.

Dienstleistungen für Arbeitgeber werden verbessert, insbesondere die Beratung von Klein- und Mittelunternehmen; Benennung fester Ansprechpartner für Großunternehmen; Beratung bei der beruflichen Qualifizierung sowie Unterstützung in Krisensituationen.

Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung insbesondere für Vermittler.

Einführung einer Quickvermittlung während der Kündigungsfrist, bei der die Zielgruppen des Arbeitsmarktes - das sind insbesondere Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Behinderte und Personen, die Kinder erziehen oder Pflegebedürftige betreuen – im Mittelpunkt stehen.

Um die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu steigern, wird ein regionales Arbeitsmarktmonitoring eingeführt.

Errichtung von PersonalServiceAgenturen (PSA) durch die Arbeitsämter im Wege eines Auftrags an ein privates Unternehmen oder in eigener Trägerschaft des Arbeitsamtes.

Unterstützung arbeitsloser Eltern und insbesondere Alleinerziehender durch die Arbeitsämter bei der Vermittlung von Kinderbetreuung (z.B. durch Verwaltungsvereinbarungen mit Kommunen und Kreisen).

Erste Schritte zur Umsetzung der Strukturreform der Bundesanstalt für Arbeit.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen weitere wichtige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen und Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abzubauen und zu vermeiden.

(Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit vom 21. August 2002)
 30. August 2002